Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hallenordnung

  1. Mit Abschluss einer gültigen Mietvereinbarung wird diese Hallenordnung Vertragsbestandteil.
  2. Die Hallenordnung dient dazu, dem Mieter Verhaltensmaßregeln an die Hand zu geben, um die zweckdienliche Nutzung der Tennisplätze, den Schutz des Gebäudes und seiner Einrichtungen und die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Verstöße gegen diese Hallenordnung sind Vertragsverletzungen, die den Hallenbetreiber berechtigen, das Vertragsverhältnis fristlos zu lösen.
  3. Die Nutzung der Tennisfelder und Halleneinrichtungen ist nur Spielern im Rahmen einer Mietvereinbarung gestattet. Die Mietvereinbarung kann kommt in aller Regel durch die Online-Buchung des Mieters zustande. Sie kann auch mündlich, telefonisch, schriftlich auch per Fax oder per e-mail zustande kommen.
  4. Mit Abschluss der Mietvereinbarung erhält der Spieler für sich und seine Mitspieler die Berechtigung, einen Tennisplatz zu benutzen. Die Spieler erhalten einen  Zugangscode. Mit diesem Zugangscode wird den Spielern der Zutritt zur Halle und die Benutzung des gebuchten Platz während der vereinbarten Zeit gewährt, auch die Beleuchtung wird zur Verfügung gestellt.
  5. Die Beleuchtung kann im Eingangsflur eingeschaltet werden. "Platz 1" = vorderer Tennisplatz, "Platz 2" = hinterer Tennisplatz. Bitte das Hallenlicht nach dem Spiel unbedingt wieder ausschalten.
  6. Die Mietvereinbarung beinhaltet auch die Berechtigung für die Spieler, die Umkleideräume, Duschen (nur kalt!!) und Toiletten zu benutzen.
  7. Es ist nicht gestattet, die Spielfelder oder die Einrichtungen der Halle außerhalb der gebuchten Zeiten zu benutzen.
  8. Die Tennisplätze müssen nach dem Spielen kreisförmig mit den vorhandenen Schleppnetzen abgezogen werden. Bitte darauf achten, dass das Abziehen mit dem Ende der gebuchten Zeit beendet ist, damit die nächsten Spieler pünktlich beginnen können. Die Spielzeit wird durch die Hallenuhr bestimmt.
  9. Auf den Spielfeldern besteht absolutes Eß-, Trink-, und Rauchverbot.
  10. Die Halle darf nur mit geeigneten, sauberen Sportschuhen (Sandplatz oder Multicourtschuhe) betreten werden.
  11. Für verlorene Gegenstände und Wertsachen wird nicht gehaftet.
  12. Mit dem Betreten der Tennishalle stimmen Sie unserer Datenschutzbestimmung zu. Die Datenschutzbestimmungen sind Bestandteil der Hallenordnung.

Wir danken schon jetzt für die Beachtung der Hallenordnung.

Vorstand des TCC